Zweitmeinungsverfahren (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Qualitätsentwicklung > Meinungsfreiheit
Eine sogenannte 'Zweitmeinung' ermöglicht erst den Meinungsvergleich und fördert dadurch die individuelle Urteilsbildung.
- Amtsarzt in Deutschland
- Betriebsarzt in Deutschland
- Gutachten
- Behandlungsbedürftigkeit - Wer ist das und warum? Wer darf das entscheiden?
- Forensisches Gutachten
- Juristische Internetdebatten
- Sachverständigengutachten
- Wertermittlungsgutachten
- Meinungsfreiheit im besonderen Gewaltverhältnis
- Verpflichtung zum Meinungsaustausch global
- Wirksamkeitsmedizin - Heilt das?
Siehe auch
Den Begriff Zweitmeinungsverfahren OR Zweitmeinung im deutschen juristischen Web finden
- Zertifizierungsstelle
- Qualitätssicherung
- Verwaltungsrecht
- Verwaltungsverfahren
- Urteilsverfahren
- Zertifizierungsverfahren
- Zulassung
- vorherrschende Meinungsmacht
- Europäische Meinungsäußerungsfreiheit
- Europeana
- Digitales Zeitalter
- Europäisches Liquidationsverfahren
- Meinungsfreiheit
- Qualitätsinstitut
- Aussagefähigkeit
- Evaluierung
- Tertium non datur