Zumutbarkeit von Arbeit (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Beschäftigungsfähigkeit > Gute Arbeit
Welche Arbeit in Deutschland als zumutbar gilt, das regelt § 10 SGB II. Demnach gilt nach verfassungsgemäßer Gesetzesinterpretation jede subjektiv empfundene "Zwangsarbeit" als nicht zumutbar!
Dazu gehört vor allem:
u.v.a.
Siehe auch
Den Begriff "Zumutbarkeit von Arbeit" im deutschen juristischen Web finden
- Menschenwürde
- unterlassene Hilfeleistung in Deutschland
- Aussetzung von Menschen
- Misshandlung von Schutzbefohlenen
- Spieltheorie in der Rechtssoziologie
- Kulturenforum
- Willkommenskultur
- Bedarf
- Bedürfnis
- Gute Arbeit
- Integrationsvereinbarung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Maßregelungsverbot
- Antidiskriminierungsstelle
- Arbeitsschutz
- Beschäftigungsfähigkeit
- Arbeitslosigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Deutscher Grundsatz des Förderns im Sozialrecht
- Allgemeines Recht auf Arbeit
- Arbeitsplatz
- Pflichtarbeit
- Wanderarbeiter
- Heimarbeitsgesetz