Zuchtmittel (de)
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Die Zuchtmittel für straffällige Jugendliche im minderschweren Fall sind in den §§ 13 - 16 JGG i.V.m. § 5 Abs. 2 JGG gesetzlich geregelt. Demnach kann die Straftat eines/einer Jugendlichen mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet werden, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.
Deutsche Zuchtmittel sind:
- Richterliche Erteilung von Auflagen gemäß § 15 JGG, z.B. die tatkräftige Wiedergutmachung des Schadens der Tat, die persönliche Entschuldigung beim Verletzten, die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Bezahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung;
- Jugendarrest in Form von Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest von maximal 4 Wochen (vgl. Jugendarrestvollzugsordnung)
- Eintrag im nichtöffentlichen Erziehungsregister
Neurowissenschaftliche Betrachtung
„Im ‚Angstmodus‘ steht das Gehirn unter dem besonderen Einfluss der Amygdala, zu Deutsch: des Mandelkerns, eines murmelgroßen, zum limbischen System gezählten Hirnteils. Genau genommen gibt es zwei Mandelkerne, in jeder Hemisphäre einen. ‚Die Aktivität der Amygdala begünstigt einen eingeengten kognitiven Stil, der ausschließlich darauf ausgerichtet ist, den Quellen der Angst zu entkommen‘, erläutert Spitzer. ‚Kreatives und freies Denken sind stark behindert, da das Gehirn sich möglichst an die simpelsten, irgendwie funktionierenden Schemata hält.‘ Ein weiterer Nachteil des von Angst geleiteten Lernens ist: Mit den geübten Inhalten prägt sich auch das unangenehme Gefühl ein. Wer etwa Mathematik mit bangem Gemüt paukt, erinnert sich später nur beklommen daran und reagiert vielleicht schon mit leichten Bauchschmerzen, wenn er nur eine Formel erblickt oder der Name ‚Pythagoras‘ fällt ...“[1]
Fußnoten
- ↑ GEO-Serie „Wie das Wissen in den Kopf kommt“, Teil 1, Seite 166/167, Franz Mechsner, GEO – Das neue Bild der Erde, Nr. 10, Oktober 2004, Gruner + Jahr AG & Co. KG, Hamburg; zitiert wurde der Ulmer Professor Manfred Spitzer.
Siehe auch
Den Begriff Zuchtmittel im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "means of correction" im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff "means of correction" im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff "means of correction" im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff "means of correction" im Australian juristischen Web finden
Den Begriff "means of correction" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Elterliches Erziehungsrecht
- Hilfen zur Erziehung
- Verwarnung
- Deutsche Sanktionen
- vis compulsiva
- Deutsche Strafvorschriften
- Deutsches Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet
- Menschenwürde auf Europäisch
- Hemmschwelle
- Züchtigungsbefugnis
- Kindesumgang
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- in Deutschland verbotene Eigenmacht
- Erziehungsmaßregel
- Jugendstrafrecht
- Vereinfachtes Jugendverfahren
- Haus des Jugendrechts
- Jugendhaftanstalt
- Zwangsarbeit
- Kinderdorf
- Wiedergutmachung
- Gleichgewicht
- Jugendgerichtsgesetz
- Ästhetischer Staat des schönen Umgangs
- Kriminalitätstheorie
- Vertragsstrafe
- Ausbürgerung
- Ausschließung eines Gesellschafters
- Antidiskriminierungsstellen in Deutschland
- Strafmündigkeit in Frankreich
- Arachnosophie statt Arachnophobie
- Schwäbischer Bund
- Angela Merici
- Yoga
- Levi