Wiederholungstäter (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Rechtswissenschaft > Kriminologie > Täterschaft
Bei erkannter Wiederholungsgefahr bei Straftäter*innen kann in Deutschland gemäß § 112 a StPO Untersuchungshaft als Sicherungsmaßnahme angeordnet werden.
Siehe auch
Den Begriff Wiederholungstäter im deutschen juristischen Web finden
- Tübinger Jungtäter-Vergleichs-Untersuchung
- Jugenddelinquenz
- Deutsches Jugendstrafverfahren
- Strafmündigkeit in Deutschland
- "Burschenschaften" in Deutschland
- Arabische Burschenschaften
- Armutslage
- Misshandlungsbeziehung
- Strafaussetzung
- Täterschaft
- Fluchtgefahr
- Idealtypisch vergleichende Einzelfallanalyse (MIVEA)
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)