Wesensgehaltsgarantie für Grundrechte (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Deutsche Grundrechte > Markenkern > Europäisches Recht > Deutsche Wertvorschrift
Die Wesensgehaltsgarantie für deutsche Grundrechte ist in Art. 19 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich geregelt. Das 'Wesen von Grundrechten' als unbestimmter Rechtsbegriff hat in Deutschland demnach den gleichen juristischen Verfassungsrang wie die Menschenwürde aus Art. 1 GG - Unantastbarkeit!!!
Sozialphilosophische Betrachtung
Als Wertequellen der Menschheit können drei geistige und eine empirische Quelle = vier (4) allgemein zugängliche Quellen unterschieden werden:
- religiös geleitete Ordnungen oder
- vernunftgeleitete Ordnungen oder
- romantisch-expressiv, d.h. phantasiegeleitete Ordnungen und
- die gemachten Handlungserfahrungen als Realität.
Siehe auch
Den Begriff Grundrecht UND Wesensgehalt im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Guaranty essence "Basic rights" im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
- Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
- Staatlicher Grundversorgungsauftrag in Deutschland
- Europäisches Recht
- Europäisches Asylrecht
- Europäische Rechtspflege
- EU-Verordnung und Verfassungsbeschwerde
- Europäische Regulierungsbehörden
- Deutsche Regulierungsbehörden
- Deutsche Wertvorschrift
- Zitiergebot
- Nutzungsrecht global
- Deutsche Umschlagstheorie
- Deutsches Grundgesetz
- Grundrechtsträger
- Grundrechtsadressat
- Grundrechte in Deutschland
- Europäische Grundrechte
- Grundrechtseingriff
- Grundrechtsschranke
- Schutzbereich eines Grundrechts in Deutschland
- Logische Grenze der Auslegung
- Europäische Gruppenfreistellungsverordnung
- Ungleichbehandlung
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Justizgewährungsanspruch
- rechtshistorisches Dreiklassenwahlrecht
- Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts
- Markenkerne (global)
- Christliches Kreuz
- Quellsakrament
- Internationales Abwehrrecht (Menschenrecht)
- Internationales Schutzrecht (Menschenrecht)