Werbungskosten (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Steuerrecht
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten all diejenigen Aufwendungen als Werbungskosten, die durch den Beruf unmittelbar veranlasst sind:
- Berufsfortbildungskosten
- Bewerbungskosten
- Bewirtungskosten (beschränkt)
- Fahrkosten (berufsbedingt)
- Kosten für Arbeitszimmer und/oder Arbeitsmittel zuhause
- Kosten für die Dienstkleidung
- Kosten für doppelte Haushaltsführung (berufsbedingt)
- Reisekosten (berufsbedingt)
u.a.
Bei großen Unternehmen ist das sogenannte Sponsoring in ihren Werbungskosten enthalten.
Siehe auch
Den Begriff Werbungskosten im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "frais de publicité" im juristischen Web der Europäischen Union finden