Wehrbeauftragter (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Legislative > Bundestag > Amtstitel > Auftrag
Der/Die Wehrbeauftragte dient in Deutschland gemäß Art. 45 b GG als verfassungsrechtliche*r 'Aufseher*in' über das deutsche Militär und damit über einen nationalen Truppenteil der Europäischen Streitkräfte. Dies soll die Gewaltenteilung im Staat und in Europa nachhaltig sichern.
- Führungsakademie der Bundeswehr
- Amtswürde - Was ist das?
- Innere Führung - Wie geht das?
- Rückholrecht für Staatsbürger in Uniform, die im Ausland arbeiten
- Verteidigungsausschuss
- verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag
- Verteidigungsfonds für Mitgliedstaaten
- Verschlusssachenauftrag
- Wehrbeschwerdeordnung
Siehe auch
Den Begriff Wehrbeauftragter im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Wehrbeauftragte im deutschen juristischen Web finden
- Gesetz über den Wehrbeauftragten
- Berufsinterview
- Amtstitel
- Deutscher Bundestag
- Bundeswehr
- Deutsch-Französische Brigade
- Deutscher Wehrdienstsenat
- Zentrale Dienstvorschriften
- Volksvertretung in Deutschland
- Kriegskunst
- Staatsbürger in Uniform
- Staatlicher deutscher Gesundheitsfonds
- Sicherstellungsaufträge in Deutschland
- Internationales Kriegsrecht
- Exit-Strategie
- Inter-nationale Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen