Waffenembargo (int)
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Das Fremdwort 'Embargo' kommt aus der spanischen Rechtssprache und bedeutet dort Beschlagnahme. Das spanische Verb ' embargar' bezeichnet das entsprechende staatliche Tun.
Nationale Waffenrechte
- Deutsches Waffenrecht
- Französisches Waffenrecht
- Griechisches Waffenrecht
- Italienisches Waffenrecht
- Niederländisches Waffenrecht
- Österreichisches Waffenrecht
- Polnisches Waffenrecht
- Portugiesisches Waffenrecht
- Spanisches Waffenrecht
- Ungarisches Waffenrecht
u.v.a.
Siehe auch
Den Begriff Waffenembargo im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff wapenembargo im Niederlanden juristischen Web finden
Den Begriff "arms embargo" im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff "arms embargo" im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff "arms embargo" im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff "arms embargo" im Kanadische juristischen Web finden
- Vis legis
- Internationale Sanktionen
- Feuerbach, Paul Johann Anselm von
- Geheimer Artikel zum ewigen Frieden
- Internationales Strafrecht
- Carolina
- Straftheorie
- Straftat
- Zurechnung
- Schuldfähigkeit
- Juristische Erkenntnistheorie
- Gerechtigkeit
- Erkenntnis
- Deutsches Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges