Vorteilsabschöpfung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen > Abschöpfung
Gegebenenfalls schöpft die zuständige Kartellbehörde die wettbewerbswidrig erzielten geldwerten Vorteile wieder ab. Dieses Verfahren ist in § 34 GWB gesetzlich geregelt.
In § 34 a GWB ist die Vorteilsabschöpfung durch Verbände geregelt.
Siehe auch
Den Begriff Vorteilsabschöpfung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Vorteilsabschöpfung im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Vorteilsabschöpfung im liechtensteinischen juristischen Web finden
Den Begriff Vorteilsabschöpfung im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Vorteilsabschöpfung im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Vorteilsgewährung
- Vorteilsannahme
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Kronzeuge in/aus Deutschland
- Wählernötigung
- Straftat im Amt
- fristlose Entlassung
- deutsches Strafgesetzbuch
- Bedürfnis
- vorteilhafte Gelegenheit
- Abschöpfung
- Deutsche Schöpfungshöhe
- Deutscher Bundesfinanzhof
- Elektronisches Abrufverfahren in Deutschland
- Internationaler elektronischer Geschäftsverkehr