Tutor (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Der Vormund ist als amtsgerichtlich Beliehener zuständig für:
- die Personensorge für einen minderjährigen Menschen gemäß § 1800 BGB
- die Vermögenssorge für einen minderjährigen Menschen
- die Vertretung seines Mündels gemäß den §§ 1795, 1796 BGB
Man unterscheidet vier (4) Typen von Vormündern:
- normaler Vormund
- Vereinsvormund gemäß § 1791 a BGB bzw. Religionsdiener
- Amtsvormund gemäß den §§ 1791 b, 1791 c BGB
- Gegenvormund gemäß § 1792 BGB
Siehe auch
Den Begriff Vormund OR tutor im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff tuteur im französischen juristischen Web finden (tuteur in Deutsch)
Den Begriff tuteur im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff tuteur im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff tuteur im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff guardian im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff guardian im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden