Vorabentscheidung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Zivilprozessrecht
Das Zwischenurteil (Vorabentscheidung) im Zivilprozess ist in § 303 ZPO geregelt.
Durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union als kontinentale (demokratische) Rechtsindividualität entscheidet auch der Europäische Gerichtshof vorab bei gemeinschaftsrechtlichen Fragen. Es existiert eine entsprechende Vorlagepflicht.
Siehe auch
Den Begriff Zwischenurteil OR Vorabentscheidung im deutschen juristischen Web finden