Volljährigkeit (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Rechtssubjekt
Menschen in Deutschland, d.h. Männer und Frauen, werden durch das Gesetz gemäß § 2 BGB mit 18 Jahren zu sogenannten Volljährigen erklärt. Das bedeutet, dass sie nun voll für ihre Rechtsgeschäfte verantwortlich sind und gegebenenfalls die juristischen Folgen, z.B. Strafen tragen müssen.
- Adoptionsrecht
- Deliktsfähigkeit
- Ehemündigkeit in Deutschland
- Erwachsenenbildung
- Erziehungsberechtigung - Wer besitzt/darf das?
- Gendertraining
- Europäischer Familienschutz
- Gesetz zum Schutz der Jugend (<18) in der Öffentlichkeit
- Hochschulen in Deutschland
- Rechtliche Betreuung
- Scheingeschäft
- Strafbarkeit
- Bewährungshelfer
- Rechtswidrigkeit - Was ist das?
- unerkannt Geisteskranker
- Betreuungsgesetz 1990
- Unterbringungssachen in Deutschland
Siehe auch
Den Begriff Volljährigkeit im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff majority im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff majorité im französischen juristischen Web finden (majorité in Deutsch)
Den Begriff majorité im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff majorité im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff majorité im juristischen Web der Europäischen Union finden