Volkssturm (de)
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Am 25.09.1944 erließ Adolf Hitler zur Aufbietung der letzten Kräfte im deutschnationalen Volk den sogenannten „Erlass über die Bildung des Volkssturms“. Als abschreckender und aufrüttelnder Beispielfall für den möglichen fanatischen Fundamentalismus einer Nation in vermeintlicher Notwehrlage hier der Originaltext aus dem deutschen Reichsgesetzblatt:
"Dem uns bekannten totalen Vernichtungswillen unserer jüdisch-internationalen Feinde setzen wir den totalen Einsatz aller deutschen Menschen entgegen. Zur Verstärkung der aktiven Kräfte unserer Wehrmacht und insbesondere zur Führung eines unerbittlichen Kampfes überall dort, wo der Feind den deutschen Boden betreten will, rufe ich daher alle waffenfähigen deutschen Männer zum Kampfeinsatz auf. Ich befehle:
1. Es ist in den Gauen (Gauland) des Großdeutschen Reiches aus allen waffenfähigen Männern im Alter von 16 bis 60 Jahren der deutsche Volkssturm zu bilden. Er wird den Heimatboden mit allen Waffen und Mitteln verteidigen, soweit sie dafür geeignet erscheinen.
2. Die Aufstellung und Führung des deutschen Volkssturms übernehmen in ihren Gauen die Gauleiter. Sie bedienen sich dabei vor allem der fähigsten Organisatoren und Führer der bewährten Einrichtungen der Partei, SA, SS, des NSKK und der HJ.
3. Ich ernenne den Stabschef der SA, Schepmann, zum Inspekteur für die Schießausbildung und den Korpsführer des NSKK, Kraus, zum Inspekteur für die motortechnische Ausbildung des Volkssturms.
4. Die Angehörigen des deutschen Volkssturms sind während ihres Einsatzes Soldaten im Sinne des Wehrgesetzes. --> Militärische Straftaten
5. Die Zugehörigkeit der Angehörigen des Volkssturms zu außerberuflichen Organisationen bleibt unberührt. Der Dienst im deutschen Volkssturm geht aber jedem Dienst in anderen Organisationen vor.
6. Der Reichsführer SS ist als Befehlshaber des Ersatzheeres verantwortlich für die militärischen Organisationen, die Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung des deutschen Volkssturms.
7. Der Kampfeinsatz des deutschen Volkssturms erfolgt nach meinen Weisungen durch den Reichsführer SS als Befehlshaber des Ersatzheeres.
8. Die militärischen Ausführungsbestimmungen erlässt als Befehlshaber des Ersatzheeres Reichsführer SS Himmler, die politischen und organisatorischen in meinem Auftrage Reichsleiter Bormann.
9. Die Nationalsozialistische Partei erfüllt vor dem deutschen Volk ihre höchste Ehrenpflicht, indem sie in erster Linie ihre Organisationen als Hauptträger dieses Kampfes einsetzt.
Führer-Hauptquartier, den 25. September 1944.
Der Führer: Adolf Hitler
Der Leiter der Parteikanzlei: M. Bormann
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht: Keitel
Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei: Dr. Lammers"
Um derartige fundamentalistische Machtübernahmen und vermeintliche völkische Notwehrreaktionen in Zukunft rechtzeitig global verhindern zu können, sind noch zahlreiche rechtssoziologische Forschungsergebnisse weltweit notwendig. An solchen wissenschaftlichen Forschungen über die wahre Natur des Menschen auf der Suche nach Kohärenz und Signifikanz sollten heute auch alle christlichen Kirchen und der Islam mit allen seinen Verbänden ein eigenes Interesse haben.
Siehe auch
Den Begriff Volkssturm im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Volkssturm im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Volkssturm im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Vergeltungswaffe der Deutschen Wehrmacht
- Internationale Kriegsverbrechen
- Zwangsrekrutierung
- Inkultation statt Schwarmintelligenz???
- Milieuforschung
- Nationalismus
- Fahnenflucht
- Individualprävention
- Deutscher Ausnahmezustand
- volkswirtschaftliche Gründe
- NSDAP
- Drittes Reich
- NS-Diktatur
- Wehrkraftzersetzung
- Deutsche Arbeitsfront
- NS-Dokumentationszentrum
- Arisches Seminar
- Leibarzt
- Bayerische Revolution
- Reichssicherheitshauptamt
- Guelfen
- Unternehmen "Overlord" 1944
- Kindersoldaten
- Resozialisierung
- Landesseniorenrat
- Stadtseniorenrat
- Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal (AFD)
- Deutscher Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
- Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Deutschen Bundeswehr