Verstümmelung weiblicher Genitalien (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Straftat > Schwere Körperverletzung > Beschneidung > Verbot > Bewertungseinheit
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist gemäß § 226 a StGB in Deutschland strafbar.
Die Beschneidung der weiblichen Genitalien aus Gründen der Sozialisierung von Frauen und/oder der Prävention gegen Vergewaltigungen stellt eine frühe Traumatisierung dar und führt zu - bleibendem - sexuellem Desinteresse, zu Koitusangst und Orgasmusstörungen. Daher werden Frauen, die zur Ehe beschnitten sind, zu reinen "Muttertieren". Wenn sie von patriarchalischen Männern kollektiv in die Enge getrieben werden, werden sie sich - beschützerinstinktgetrieben - zum Schutz ihrer Kinder gegen die Männer wenden. Dies dient dem Überleben des Stammes im wiedereingeführten Matriarchat.
Die Männer dieser Volksstämme sollten daher im eigenen Interesse für eine kulturelle Abschaffung der Mädchenbeschneidung sorgen.
Diese (Un-)Sitte soll im Pharaonenreich entstanden sein. Praktiziert wurde und/oder wird sie noch in Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Ghana, Pakistan, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo u.a.
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Siehe auch
Den Begriff "Verstümmelung weiblicher Genitalien" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Klitoridektomie im deutschen juristischen Web finden
- Körperverletzung
- Bewertungseinheit in Deutschland
- Schmerzensgeld in Deutschland
- Reproduktionstoxizität
- Opportunitätskosten global???
- Verbot
- Afrikanischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Diagnose
- Albinismus
- Medizinschaden in Deutschland
- "Operations Explorer"
- Schweigepflicht
- Kategorienfehler
- Schwere Körperverletzung
- Häusliche Gewalt
- Gewaltschutzsachen in Deutschland
- Züchtigungsbefugnis in Deutschland
- Internationaler Kinderschutz
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- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Strafgesetzbuch
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- Europäische Opferschutzrichtlinie
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- Blutsakrament
- transgenerationale Traumatisierung
- Traumatherapie
- Traditionelle afrikanische Medizin
- Islamische Schwestern
- Panafrikanische Spiele
- rechtshistorisches Fußbinden in Altchina
- Religiöses Ehegesetz
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- Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
- Elterliches Erziehungsrecht