Versorgungsvertrag (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht
Der sogenannte (soziale) Versorgungsvertrag für die Pflege von Pflegebedürftigen in Deutschland - oft als öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen kirchlichen Einrichtungen und dem deutschen Staat geschlossen - wird durch die §§ 72 - 75 SGB XI gesetzlich geregelt.
Auch für die flächendeckende regionale Lieferung von Strom, Gas und Telekommunikationsleistungen werden in Deutschland Versorgungsverträge abgeschlossen. Sie sollen die bürgerliche (grundrechtliche) Grundversorgung sichern.
Notwendige Versorgungsverträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den §§ 109 - 111 a SGB V sozialgesetzlich geregelt.
Siehe auch
Den Begriff Versorgungsvertrag im deutschen juristischen Web finden
- Kontrahierungszwang
- Wechselkosten
- Soziale Pflegeversicherung
- deutsches Sozialrecht
- Integrierte Versorgung
- Pflegekasse
- Pflegeberater
- Pflegevertrag
- Sozialleistungsträger
- Sozialleistungserbringer
- Sozialleistungsdaten
- Versicherungsrecht
- Versorgungsunternehmen
- Versorgungssicherheit
- Versorgungsträger
- Versorgungsempfänger
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte
- Versorgungsausgleich