Verfassungsdurchbrechung (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsänderung > Rechtsbruch
Die sogenannte Verfassungsdurchbrechung, d.h. eine stillschweigende Verfassungsänderung durch die Staatsgewalt ist in Deutschland verfassungsrechtlich nicht mehr zulässig gemäß Art. 79 Abs. 1 Satz 1 GG.
Verfassungsdurchbrechungen waren in der Weimarer Republik häufig und führten schließlich zum Ende der Demokratie und zum Untergang des Deutschen Reiches durch die vom (christlichen) Deutschen Volk mehrheitlich gewählte NSDAP.
Siehe auch
Den Begriff Verfassungsdurchbrechung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Verfassungsdurchbrechung im österreichischen juristischen Web finden
- Deutsche Ewigkeitsklausel
- Verfassungsänderung
- verfassungswidriges Verfassungsrecht im föderalen Deutschland
- historische Entwicklung des Parlaments allgemein
- deutsche Verfassung
- "Im Namen des Volkes"
- Germanisches Recht
- Sprachbarrieren
- Deutsche Verfassungsorgane
- Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat (GVK)
- Deutscher Reichstag
- Weimarer Republik
- Rechtsbruch
- Schallmauer