Verfassungsbeschwerde (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht
Die Verfassungsbeschwerde ist für alle deutschen Grundrechte-Inhaber in Deutschland nach Erschöpfung des Rechtswegs gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG eröffnet.
Manche deutschen Gliedstaaten lassen vorher eine Landesverfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof zu.
Siehe auch
Den Begriff Verfassungsbeschwerde im deutschen juristischen Web finden