Verfügung von Todes wegen (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Rechtspflege > Typenzwang > Erbfolge > Willenserklärung
Als Verfügungen von Todes wegen gelten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Deutschlands folgende Willenserklärungen:
- Auflage nach § 1940 BGB
- Enterbung nach § 1938 BGB
- Erbvertrag nach § 1941 BGB
- Schenkungsvertrag - vorab unter Lebenden
- Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB
- Testament bzw. Erbeinsetzung nach § 1937 BGB
- Vermächtnis nach § 1939 BGB
Siehe auch
Den Begriff "Verfügung von Todes wegen" im deutschen juristischen Web finden
- Willenserklärung
- Verfügungsbefugnis in Deutschland
- Erbfolge
- Nachlasssachen in Deutschland
- Fachanwält*innen in Deutschland
- Erbunwürdigkeitserklärung
- Erbverzicht
- Gesetzliche Erbfolge in Deutschland
- Ehegattenerbrecht
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