Verein (at)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Österreich > Privatrecht > Gesellschaftsrecht > Vereinsrecht > Vereinigungsfreiheit
Vereine (= Menschenzusammenfassungen) gelten nach Eintragung als juristische Personen.
Siehe auch
Den Begriff Verein im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff association Autriche im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff association Austria im juristischen Web der Europäischen Union finden