Verbraucherbauvertrag (de)
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Deutschland > Privatrecht > Bauplanungsrecht > Bau- und Architektenrecht > Vertragsrecht > Bauvertrag > Verbraucherschutz
Der neue "Verbraucherbauvertrag" wird zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, die bauen lassen, mit dem Art. 6 Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 06.06.2017 in das Bürgerliche Gesetzbuch von Deutschland mit den §§ 650 i - 650 n BGB eingefügt.
Siehe auch
Den Begriff Verbraucherbauvertrag im deutschen juristischen Web finden
- Bauplanungsrecht
- Bausparvertrag
- Bauspardarlehen
- Verbraucherdarlehensvertrag
- Deutscher Verbraucherschutz
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- Bauvertrag
- Architekturmuseum
- Bauhaus
- Öffentliches Baurecht
- Deutsche Bauordnung
- Baugrundkarte
- Wohnraumförderung
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)
- Bundesarchitektenkammer
- Forderungssicherungsgesetz
- Gewährleistungssicherheit
- Baugefährdung
- Gebäudezertifikat
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Französisches Architektengesetzbuch