Vaterschaftsbenennung (de)
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Deutschland > Privatrecht > Familienrecht > Vaterschaft > Auskunft an den Betroffenen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung BVerfGE 96,56,I vom 6. Mai 1997 die mögliche Grundrechtekollision zwischen Mutter und Kind beispielhaft beleuchtet. Dabei hat das Gericht hervorgehoben, dass bei Fällen von mütterlichem Verschweigen oder gar "Betrug" hinsichtlich der Vaterschaft für ein Kind niemals das Kind die von den Eltern durch seine Zeugung geschaffene Kollision zu vertreten hat!
Der Art. 6 Abs. 5 GG schreibt zwar eine rechtliche Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern in Deutschland vor, die herrschende (patriarchalische) Moral verhindert jedoch diese Gleichstellung faktisch im gesellschaftlichen Leben. Nichteheliche Kinder (und ihre Mütter) werden in Deutschland immer noch gewohnheitsrechtlich diskriminiert ==> Empörung.
Will ein Kind von seiner Mutter wissen, welcher Mann sein leiblicher Vater ist, dann garantiert ihm der deutsche Gesetzgeber zwar einen allgemeinen Rechtsanspruch auf entsprechende Auskunft gemäß § 1618 a BGB in Verbindung mit den Art. 6 Abs. 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG. Das jeweilige Gericht wird jedoch auch ein gleich starkes Grundrecht der Mutter auf Schweigen gemäß ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erkennen. Der deutsche Rechtsstaat bekennt sich in solchen Konfliktfällen zum juristischen Machtverzicht und überlässt diese Fälle der Mediation ...
Siehe auch
Den Begriff Vaterschaftsbenennung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "BVerfGE 96, 56" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "recherche de la paternité" im französischen juristischen Web finden ("recherche de la paternité" in Deutsch)
Den Begriff "recherche de la paternité" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "recherche de la paternité" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "recherche de la paternité" im juristischen Web der Europäischen Union finden
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