Untersuchungs- und Rügepflicht (de)
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Deutschland > Privatrecht > Handelsrecht
Für Kaufleute gilt gemäß § 377 HGB in Deutschland eine Untersuchungs- und Rügepflicht für bestellte Waren.
Siehe auch
Den Begriff "Untersuchungs- und Rügepflicht" im deutschen juristischen Web finden