Umwelthaftung (de)
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Deutschland > Privatrecht > Schuldrecht > Umweltschutz
Zunehmend bekennt sich der deutsche Staat im Auftrag seiner Bürgerschaft zum Gläubiger bei Umweltdelikten von natürlichen und juristischen Personen. Das deutsche Umweltrecht schafft immer mehr gesetzliche Normen zur Haftungsregelung bei Umweltverschmutzungen und Umweltzerstörungen auf deutschem Staatsgebiet.
Einige Beispiele zur Haftungsregelung im deutschen Umweltrecht sind:
- Umwelthaftungsgesetz von 1990
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994; siehe §§ 22 ff. KrW-/AbfG über Produktverantwortung
- In begründeten Einzelfällen greift § 823 Abs. 1 BGB beim Verursacher von Umweltschäden an Grundstückseigentum zuverlässig durch und führt zu Schadensersatzzahlungen bzw. Naturalrestitution.
Siehe auch
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