Umweltdelikt (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Umweltstrafrecht > Straftat
Als Umweltstrafrecht bzw. Umweltstraftat gilt in Deutschland bisher:
- Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB
- Bodenverunreinigung gemäß § 324 a StGB
- Luftverunreinigung gemäß § 325 StGB
- Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen gemäß § 325 a StGB
- Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326 StGB
- Unerlaubtes Betreiben von Anlagen gemäß § 327 StGB
- Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern gemäß § 328 StGB
- Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete gemäß § 329 StGB
- grob fahrlässiges oder vorsätzliches Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG
Siehe auch
Den Begriff "Straftat gegen die Umwelt" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Umweltdelikt im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Umweltdelikt im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff Umweltdelikt im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Umweltdelikt im schweizerischen juristischen Web finden
- Chemische Elemente
- Europäischer Umweltschutz
- Rechtswidrigkeit in Deutschland
- Rechtswidrigkeit in Frankreich
- Verkehrssicherungspflichten in Deutschland
- umweltbedingte Barriere in Deutschland
- Europäische Umwelthaftungsrichtlinie
- Internationale Umweltgefährdung
- globaler Umweltschaden
- vis legis
- deutsches Strafgesetzbuch
- Anonymes Hinweisgebersystem des Landeskriminalamtes