UN-Antifolterkonvention (int)
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- Verstümmelungsstrafe
- Todesangst
- transgenerationale Traumatisierung
- Traumatherapie
- Weltsicherheitsrat - für jeden einzelnen Menschen zuständig???
Zur völkerrechtlichen Präzisierung des Artikels 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und von Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte schlossen einige Rechtsstaaten der Erde am 10.12.1984 die UN-Antifolterkonvention. Sie besteht aus drei Teilen bzw. aus 33 Artikeln.
Teil I enthält die Regelungen zum Folterverbot in den Artikeln 1 bis 16.
Art. 1 Definition des Rechtsbegriffs Folter:
Folter ist jede Handlung, durch die einer natürlichen Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
Teil II enthält die Regelungen zum internationalen Ausschuss gegen Folter in den Artikeln 17 bis 24.
Teil III enthält die Regelungen zur Mitunterzeichnung dieses Übereinkommens beim Generalsekretär der Vereinten Nationen. Das Übereinkommen ist in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Rechtssprache authentisch.
Kontinentale Misshandlungsverbote
Nationale Misshandlungsverbote
- Missbrauchstatbestände in Deutschland
- Misshandlungsverbote in Deutschland
- Opferentschädigungsgesetz von Deutschland
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Übereinkommen "gegen Folter" "erniedrigende Behandlung" im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff "Convención contra la Tortura y otros Tratos o Penas Crueles Inhumanos o Degradantes" im internationalen juristischen Web finden
- Den Begriff Convención contra Tortura "Penas Crueles Inhumanos" im spanischen juristischen Web finden
- Militärgefängnis
- Nationaler Menschenrechtsrat
- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- Rassendiskriminierung
- Rassenhass
- Präventionsprinzip
- Menschenwürde
- Spieltheorie in der Rechtssoziologie
- Zulassung auf Vatikanisch
- Strafe als Rechtsbegriff
- Internationales Folterverbot
- Internationales Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
- Internationales Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
- Internationales technisches Sekretariat