Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Tierschutz > Verordnung
Der Tierschutz wird in Art. 20 a GG in Deutschland verfassungsrechtlich als Staatsziel definiert. Er kann analog Immanuel Kant als ein auf persönliche Art dingliches Recht gelten.
Siehe auch
Den Begriff Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im deutschen juristischen Web finden
- Haustierrasse
- Körordnung
- Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie
- Farmwildhaltungen auf deutschem Staatsgebiet
- Tierhalterhaftung in Deutschland
- Viehhandel
- Epidemiologie
- Europäischer Tierschutz
- Internationaler Tierschutz
- Europäische Milchquote
- Tierschutzgesetz
- Viehverkehrsordnung
- Tierseuchenkasse
- Staatliche Schutzpflicht
- Verwaltungsrecht
- Reformation in Württemberg
- US-amerikanisches Tierschutzgesetz
- Tiersakrament
- Tierversuch in Deutschland