Testament (de)
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Jede geschäftsfähige natürliche Person besitzt in Deutschland gemäß § 1937 BGB erbrechtliche Testierfreiheit. Eine Schranke für die Testierfreiheit der Eltern stellt das Pflichtteilsrecht der Kinder dar.
Das Testament ist eine einseitige, formbedürftige Willenserklärung des Erblassers oder der Erblasserin, die mit dem Tod ihre rechtliche Bedeutung erhält. Bezüglich der juristischen Form der letzten Willenserklärung ist zwischen dem notariellen Testament und dem eigenhändig geschriebenen Privattestament zu unterscheiden.
Einige Normen zum deutschen Testament sind:
- Unwirksamkeit des Testaments bei Auflösung der Ehe oder Verlobung gemäß § 2077 BGB
- Widerrufsrecht gemäß § 2253 BGB
- Eigenhändigkeit gemäß § 2247 BGB grundsätzlich
Siehe auch
Den Begriff Testament im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff testament im französischen juristischen Web finden (testament in Deutsch)
Den Begriff testament im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff testament im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff testament im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Den Begriff testamento im spanischen juristischen Web finden
- Testamentseröffnung
- Berliner Testament
- Testamentsregister
- Eröffnungsfrist
- Verfügung von Todes wegen
- Vermächtnis
- Testamentsvollstrecker
- Erbanfallsprinzip
- Erbantrittsprinzip
- Erbrecht in Deutschland
- Nutzungsurkunde
- Altes Testament
- Zoar
- Neues Testament