Taxonomie
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Das zusammengesetzte Wort Taxonomie kommt aus der Lateinischen Sprache. "taxatio" bedeutete ursprünglich Schätzung. "Taxillus" war ein kleiner Würfel. "nomen" bedeutet Namen bzw. Benennung.
Unter Taxonomie versteht man die Einordnung, z.B. einer Person, in ein bestehendes System, z.B. in das Steuersystem oder das Ökosystem eines Staates. Die Taxonomie endet in der Regel an der Systemgrenze.
Allgemeine Bewertungsmethoden:
- ABC-Analyse
- Behinderungen in Deutschland
- Bewertungsgesetz in Deutschland
- Biometrik
- Deutsche Hebesatz-Satzungen
- Deutsches DRG-System
- Deutsches Veranlagungsverfahren
- Informatisiertes Bewertungssystem
- Marktkapitalisierung von börsennotierten Unternehmen
- Öffentlicher Dienst in Deutschland
- Deutsche Pflegegrade
- Punktsystem des deutschen Verkehrszentralregisters
- Rating-Agenturen
- Römischer Zensor
- Scoreverfahren
- Sozialverhaltensbewertungsformen
- moderne deutsche Steuerklassen
- süddeutsches Narrengericht
- Systemevaluation
- vorsorgende Rechtspflege in Deutschland
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Taxonomie im weltweiten juristischen Web finden (Taxonomie in Deutsch)
Den Begriff Taxonomie im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Taxonomie im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Taxonomie im liechtensteinischen juristischen Web finden
Den Begriff Taxonomie im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Abstammung
- Attrappe
- Nachhaltigkeitsprinzip
- Erbfähigkeit in Deutschland
- Deutscher Steuerzahler
- Steuererlass in Deutschland
- Elektronischer Aufenthaltstitel als Beitrag der Rechtsinformatik zur Integration
- Religionszugehörigkeit in Deutschland
- Deutsches Mikrozensusgesetz
- Volkszählung in Deutschland
- Willkür
- Kategorienfehler
- Matrix
- Rechtssicherheit global!!!