Tarifvertragsgesetz (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Arbeitsrecht
Das bundesdeutsche Tarifvertragsgesetz (TVG) trat noch vor dem deutschen Grundgesetz am 22. April 1949 in Kraft. Das TVG wurde am 25. August 1969 neu bekannt gemacht. Seit der Deutschen Wiedervereinigung gilt dieses Gesetz in seiner aktuellen Fassung auch in den fünf ostdeutschen Gliedstaaten.
Ein Tarifvertrag regelt in Deutschland die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.
Siehe auch
Den Begriff Tarifvertragsgesetz OR TVG im deutschen juristischen Web finden