Talmudisches Recht
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Der "Talmud" ist die gewohnheitsrechtlich erweiterte Rechtssammlung des Rechts der Hebräer als Volksstamm, das ursprünglich nur aus den fünf Büchern Moses, d.h. aus der Thora bestand. Das Talmudische Recht war die Arbeitsgrundlage für die unabhängigen Rabbinatsgerichte, die in größeren jüdischen Gemeinden von Rabbinern (= jüdische Religionsgelehrte) in der Diaspora (griechisch: Zerstreuung) abgehalten wurden. Das Talmudische Recht hat heute in Deutschland keine Geltung mehr.
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