Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Straftat
Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist gemäß § 114 StGB in Deutschland seit 2017 strafbar.
Zu den Vollstreckungsbeamten gehören außer den zivilen Amtsträgerinnen und Amtsträgern auch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Siehe auch
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