Subsidiarität
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Subsidiarität im Recht meint die Pflicht zur Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge bei der Anwendung von Rechtsnormen. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und fordert formal zu Mithilfe oder Unterstützung auf (Adjektiv: subsidiarisch bzw. subsidiär).
Subsidiäres Recht gestattet die Anwendung einer bestimmten Norm erst, wenn eine vorrangige Norm die zu beantwortende Rechtsfrage nicht entscheiden kann. Also sind subsidiäre Rechtsmittel erst gegeben, wenn vorrangige andere unzulässig sind oder fehlen.
Siehe auch
Den Begriff Subsidiarität im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff subsidiarité im französischen juristischen Web finden (subsidiarité in Deutsch)
Den Begriff subsidiarité im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff subsidiarité im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff subsidiarité im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff subsidiarity im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff subsidiarity im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff subsidiarity im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff subsidiarity im Australian juristischen Web finden
- europäisches Subsidiaritätsprinzip
- Föderalismus
- Christliche Soziallehre
- Sozialraumorientierung
- Vorsorgeprinzip
- Arbeitsunfall in Deutschland
- Nachsorgeprinzip
- Zeit
- Häusliche Krankenpflege in Deutschland
- Grundsatz der gestuften Versorgung
- Medizinische Rehabilitation in Deutschland
- Solange II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
- Subsidiarität in der Gesetzeskonkurrenz in Deutschland
- Normenhierarchie
- deutsches Unterhaltsrecht
- Öffentliche Zustellung in Deutschland
- Gemeinschaftlicher Sortenschutz der EU