Weiterbildungsverpflichtung (de)
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Gemäß § 34 c Abs. 2 a GewO sind selbständige gewerbetreibende Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen seit August 2018 verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden. Seit dem 01.03.2019 sind in Baden-Württemberg die Industrie- und Handelskammern gesetzlich zur Rechtsaufsicht und gegebenenfalls zur Überprüfung der Verpflichteten beliehen.
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Siehe auch
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