Strafprozessrecht (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht
Ein staatliches Strafverfahren gegen den Täter und/oder die Täter(in) wegen einer begangenen Straftat ist in Deutschland folgendermaßen gegliedert:
1. Polizeiliches Ermittlungsverfahren
2. Anklage, d.h. Eröffnungsbeschluss oder Nichteröffnungsbeschluss durch das Strafgericht
3. Hauptverfahren vor dem Strafgericht
4. Beteiligung des/der Verletzten am Verfahren --> Nebenkläger
5. Abschluss der Hauptverhandlung bzw. Strafurteil
6. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe --> Einlegungsfristen
7. Strafvollstreckung in Deutschland, Strafvollzug in Deutschland, Einzelhaftanordnung in Deutschland, Abschiebung ins Herkunftsland oder Strafaussetzung
8. Strafentlassung bzw. Straferlass
9. Löschung der Strafe im Bundeszentralregister
Siehe auch
Den Begriff Strafverfahrensrecht im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Procédure pénale" im französischen juristischen Web finden ("Procédure pénale" in Deutsch)
Den Begriff "Procédure pénale" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Procédure pénale" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Procédure pénale" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Staatsanwaltschaft
- Auslandstaten gemäß Deutschem Strafrecht
- Europäische Charta der Grundrechte
- Forensisches Gutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit des Straftäters
- Elektronische Fußfessel
- erforderliche Rettungshandlung
- Zeuge im Strafverfahren
- Prozessrechtsreform
- Beschleunigtes Verfahren
- Wahlverteidiger
- Pflichtverteidigung
- Gerichtsdolmetscher
- Strafvollzugsgesetz
- Ordentliches Gericht
- Rechtswege in Deutschland
- deutsche Strafprozessordnung
- Prozesskostenhilfe
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Bundeszentralregistergesetz
- Französisches Strafverfahrensrecht
- Österreichisches Strafverfahrensrecht
- Deutsches Narrengericht
- Freie richterliche Beweiswürdigung