Strafrecht (ru)
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Russische Föderation > Öffentliches Recht > Strafrecht
Der im Mittelalter entwickelte Rechtsbegriff der Strafe dient bis heute der Gerechtigkeit innerhalb eines rein abstrakten Rechtsraums im säkularen Staat. Strafe ist aus juristischer Sicht die normative Folge von Unrecht. Je kausaler die Beziehung zwischen Straftat und Strafe im Staat funktioniert, desto säkularer ist ein Rechtsstaat. Entscheidend wichtig ist jedoch bei diesem kontinuierlichen Rechtsverbesserungsprozess, dass das Strafrecht menschlich bleibt und die allgemeinen Menschenrechte von 1948 stets beachtet werden. Andernfalls verwandeln sich säkulare Rechtsstaaten schnell zu terroristischen Staaten.
Strafrechtlich bewertet wird stets das Verhalten eines Menschen. Auf dieses Verhalten werden Wertungen von Unrecht oder Schuld angewandt. Dazu prüft die staatliche Strafjustiz den individuellen Fall nach strengen Normen.
- Aussageanalyse
- Deutscher Missbrauchstatbestand
- Gustav Radbruch 1878 - 1949
- Mord in Russland
- ratio legis
- Religionsdiener*innen in Russland
- vis legis
Siehe auch
Den Begriff Strafrecht Russland im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Strafrecht Russland im juristischen Web der Europäischen Union finden