Strafbarer Eigennutz (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafrecht > Straftat
Der deutsche Rechtsbegriff "Eigennutz" ist eine veraltete Bezeichnung für Egoismus. Egoisten oder Egoistinnen sind für Jurist*innen heute daran zu erkennen, dass sie die Grundrechte oder Menschenrechte anderer Menschen in Deutschland nicht achten, sondern vorsätzlich verletzen.
In Deutschland ist folgender bewiesene Egoismus strafbar:
- Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB
- Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB
- Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung gemäß § 287 StGB
- Vereiteln der Zwangsvollstreckung gemäß § 288 StGB
- Pfandkehr gemäß § 289 StGB
- Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen gemäß § 290 StGB
- Wucher gemäß § 291 StGB
- Jagdwilderei gemäß § 292 StGB
- Fischwilderei gemäß § 293 StGB
- Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware gemäß § 297 StGB
Siehe auch
Den Begriff Strafbarer Eigennutz im deutschen juristischen Web finden
- Habgier
- actio per sacramentum
- Marktmanipulationen global
- Boykotthetze
- Deutsches Boykottverbot
- Sozialneid
- Mobbing
- Glücksspiel
- Deutscher Glücksspielstaatsvertrag
- Rentabilität
- geldwerter Vorteil
- Bedürfnis
- Subjektive öffentliche Pflicht
- Freie Berufe mit eigenem Berufsrecht in Deutschland
- Heilige Spiele
- Deutsche Gewerbeaufsicht
- Deutsche Gewerbeordnung
- Ernste Spiele
- deutsches Strafgesetzbuch
- Deutsches Wirtschaftsstrafrecht