Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (de)
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Die nun wieder gesamtdeutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung stammt noch aus der Zeit der NS-Diktatur und wurde am 13.11.1937 erlassen, zu einer Zeit als der deutsche Automobilbau die Weichen zu seiner qualitativen Führungsrolle stellte (Volkswagen, Porsche, Mercedes u.a.). Das Bundesgesetz ist folgendermaßen aufgebaut:
Inhaltsverzeichnis |
A. Personen (aufgehoben)
Zum 01.01.1999 durch die Fahrerlaubnisverordnung ersetzt.
B. Fahrzeuge
I. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen §§ 16 – 17 StVZO
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger §§ 18 – 29 StVZO
II a. Pflichtversicherung
1. Überwachung des Versicherungsschutzes bei Fahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen §§ 29 a – d StVZO
2. Überwachung des Versicherungsschutzes bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen §§ 29 e – h StVZO
III. Bau- und Betriebsvorschriften
1. Allgemeine Vorschriften §§ 30 – 31 c StVZO
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger §§ 32 – 62 StZVO
3. Andere Straßenfahrzeuge §§ 63 – 67 StVZO
C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften §§ 68 – 73 StVZO
Anlagen, Anhang und Muster
Siehe auch
Den Begriff Straßenverkehrs-Zulassungsordnung im deutschen juristischen Web finden