Staatslehre (int)
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Der allgemeine Begriff Staatslehre bezeichnet die Vielfalt der wissenschaftlichen Theorien über den Staat als Völkerrechtssubjekt bzw. als juristische Person. Völkerrechtssubjekt ist dabei der moralrechtliche, d.h. ganzheitliche Begriff, juristische Person ist der reine Rechtsbegriff, der völlig abstrahiert, d.h. inhaltlich entleert wurde. Beide Begriffe meinen jedoch dasselbe - nur aus unterschiedlichen Betrachtungsebenen.
- Staatspflicht - Gibt es das?
Einst wurde das Fach "Staatslehre" an deutschen Universitäten unterrichtet ...
Rechtsphilosophische Betrachtungen
Der berühmte deutsche Dichter Friedrich von Schiller ist als Rechtsphilosoph relativ unbekannt. In seinen Briefen „Über die ästhetische Erziehung des Menschen“ hat er in dichterischer Sprache eine künstlerische Dreigliederung der Staatslehren hinterlassen, die den Abgrund zwischen Rechtssoziologie und Rechtstheorie überbrücken kann. Schillers neu geschöpfte Begriffe ergänzen die Lehren über Gewaltenteilung und über soziale Dreigliederung zu einem ganzheitlichen (neungliedrigen) Staatsverständnis.
Die drei Staatslehren bzw. Staatsglieder sind folgende:
- „dynamischer Staat der Rechte“[1]
- „ethischer Staat der Pflichten“[2]
- „ästhetischer Staat des schönen Umgangs“[3]
Mit seinen neun (9; im Binärcode 1001) Gliedern bildet diese Staatslehre das - abstrahierte - europäische Gegenstück bzw. die europäische Ergänzung zur traditionellen chinesischen Staatslehre.
Quelle
- ↑ Friedrich Schiller, Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen, Sieben und zwanzigster Brief, 9. Absatz, 1793 geschrieben an den dänischen Herzog Friedrich Christian von Holstein-Sonderburg-Augustenburg als Dank für ein Stipendium
- ↑ Friedrich Schiller, Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen, Sieben und zwanzigster Brief, 9. Absatz, 1793 geschrieben an den dänischen Herzog Friedrich Christian von Holstein-Sonderburg-Augustenburg als Dank für ein Stipendium
- ↑ Friedrich Schiller, Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen, Sieben und zwanzigster Brief, 9. Absatz, 1793 geschrieben an den dänischen Herzog Friedrich Christian von Holstein-Sonderburg-Augustenburg als Dank für ein Stipendium
Siehe auch
Den Begriff Staatslehre im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Staatslehre im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Staatslehre im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Staatslehre im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Staatslehre im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "political science" im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff cours "l'état civil" im französischen juristischen Web finden (cours "l'état civil" in Deutsch)
Den Begriff staatsleer im Niederlanden juristischen Web finden
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