Staatliche Beihilfe (eu)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das Recht der Europäischen Union. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
|
Europäische Union > Gemeinschaftsrecht > Wettbewerbsrecht > Wettbewerbshandlung
Allgemein gilt für den freien Markt der Europäischen Union ein Verbot der staatlichen Beihilfen an Unternehmen. Jedoch existieren zahlreiche Ausnahmen als Erlaubnisvorbehalte:
- Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher/innen
- Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen entstanden sind
- Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse
- Beihilfen zur Förderung der Kultur
u.a.
Beihilfe bei Straftaten in den Mitgliedstaaten
u.a.
Siehe auch
Den Begriff staatlich Beihilfe im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff complicité par assistance im französischen juristischen Web finden (complicité par assistance in Deutsch)
Den Begriff complicité par assistance im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff complicité par assistance im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff complicité par assistance im juristischen Web der Europäischen Union finden