Sprachbarriere
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Der zusammengesetzte deutsche Begriff 'Sprachbarriere' besteht aus einem deutschen und einem französischen Wortteil. Das französische Wort 'barrière' bedeutet Schlagbaum, Schranke, Schutzgatter oder auch (beschützendes) Eingangstor einer Stadt. Das deutsche Wort 'Sprache' wird mit 'langue' ins Französische übersetzt. Der Begriff 'Sprachbarriere' erzählt somit - sprechend - von den historischen Verständigungsschwierigkeiten zwischen Deutschen und Franzosen, die rückblickend durch die Unterschiede zwischen dem Römischen und dem Germanischen Recht erklärt werden können.
- Barrierefreiheit in Deutschland
- Barrierefreiheit in Europa
- Barrierefreiheit in der Schweiz
- Geheimsprache
- Germanisches Recht
- Homosexualität
- Sexsprache - Wer spricht mit wem?
- Römisches Recht
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Siehe auch
Den Begriff Sprachbarriere im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Sprachbarriere im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff Sprachbarriere im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff barreau im französischen juristischen Web finden (barreau in Deutsch)
Den Begriff barreau im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff barreau im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff barreau im belgischen juristischen Web finden