Spielwarenverband (int)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das Völkerrecht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
|
Hauptseite > Internationales Wirtschafts- und Sozialrecht > Wirtschaftliches Netzwerk
Unter den deutschen Begriff "Spielzeug" können alle von Hand oder industriell gefertigten Gegenstände bzw. Sachen subsummiert werden, die dem natürlichen Trieb eines Kindes Betätigungsmöglichkeiten bieten.
- Deutsches Institut für Games
- Formatierung
- Geschäftsordnung für alle Spielenden
- Live Action Role Play
- Schattenspiel
- Spielzeugsicherheit
- Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle in Deutschland
Links
- Homepage des Deutschen Verbands der Spielwarenindustrie e.V. in Nürnberg
- Homepage des Spielwaren Verband Schweiz (SVS)
Siehe auch
Den Begriff International Spielwarenverband im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Spielwarenverband im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Spielwarenverband im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Spielwarenverband im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Spielwarenverband im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff jouets im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff jouets im französischen juristischen Web finden (jouets in Deutsch)
Den Begriff jouets im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff jouets im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff jouets im schweizerischen juristischen Web finden