Sozialmietwohnung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Sachenrecht > Wohnraumförderung > Gemeinnütziger Wohnungsbau > Immobilienvermögen > Belegungsbindung
Um eine offizielle Sozialmietwohnung als Mieterin und/oder Mieter besitzen zu können, benötigt man in Deutschland einen Wohnberechtigungsschein.
- Abnutzung von Gebäuden
- altengerechtes Wohnen in Deutschland
- Armutsbegriff
- betreute Wohnform
- Hausverwaltungen in Deutschland
- Männerwohnheim
- mittelbare Belegung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngebäude
- Wohnrecht
- Wohnungsnot
Siehe auch
Den Begriff Sozialmietwohnung im deutschen juristischen Web finden
- Gemeinnütziger Wohnungsbau
- Belegungsbindung
- Immobilienvermögen in Deutschland
- Sozialbindung des Eigentums in Deutschland
- Stadtverwaltung
- Kommunale Wohnungs- und Städtebaugesellschaften in Deutschland
- Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen
- Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
- Grundsicherungsträger
- Umzugsleistung
- Wohnungsbaugesetz
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- Deutscher Sozialstaat
- Deutscher Mietgerichtstag