Sozialleistungserbringer (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Leistungserbringer
Sozialleistungserbringer und -erbringerinnen können in Deutschland öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein. Beide Organisationstypen können vom deutschen Sozialstaat zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Dienstpflichten an den bedürftigen Menschen beliehen werden.
Zu den privaten Sozialunternehmen gehören:
und viele andere
Siehe auch
Den Begriff Sozialleistungserbringer im deutschen juristischen Web finden
- Öffentlich geförderte Beschäftigung
- Tendenzbetriebe in Deutschland
- Rechenschaftsberichte
- Deutsche Leistungserbringer
- Ritterschlag
- Veteran
- Sozialversicherung in Deutschland
- deutsches Sozialrecht
- Rehabilitationsträger
- Wechselkosten in Deutschland
- Gerontopsychiatrischer Beratungsdienst
- Psychologische Beratungsstellen in Deutschland
- Versorgungsvertrag
- Versorgungsunternehmen
- Integrierte Versorgung
- Schülerbeförderung
- Sozialleistungsträger
- Sozialleistungsdaten
- Versicherungsrecht
- Selbsthilfegruppen
- Soziale Selbsthilfe in Deutschland
- Österreichische "Volkshilfe"