Sektorentätigkeit (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 13. Dezember 2017, 17:30 Uhr von Bavaria (Diskussion | Beiträge)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Grundversorgung
Was der deutsche Gesetzgeber unter dem Rechtsbegriff "Sektorentätigkeit" versteht, wird in § 102 GWB näher beschrieben. Demnach sind "Sektorentätige" in den Bereichen Wasser, Elektrizität, Gas, Wärme, fossile Brennstoffe, Häfen, Flughäfen und/oder Verkehr aktiv.
- Backbone-Topologie in Deutschland 1996
- Gasgrundversorgungsverordnung
- Öffentliche Wasserversorgung
- Sektorenauftraggeber
- Stromgrundversorgungsverordnung 2006
- Telekommunikationsdienstleistungen für Deutschland
Siehe auch
Den Begriff Sektorentätigkeit im deutschen juristischen Web finden