Seigniorage (eu)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Europäische Union > Gemeinschaftsrecht > Geld > Gesetzliche Währung > Wirtschafts- und Währungsunion > Euroraum
Der finanzwirtschaftliche Fachbegriff "Seigniorage" bezeichnet den Gewinn durch die Geldschöpfung von Notenbanken. Er entsteht durch das Wirtschaftswachstum, das im jeweiligen Währungsraum durch die Geldausgabe erzielt werden kann.
Das französische Wort 'seigneurie' bezeichnet(e) die Lehnsherrschaft ...
Siehe auch
Den Begriff Seigniorage im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Geld
- Überschussbeteiligung in Deutschland
- Münzrecht
- Euro
- Europarecht
- Europäische Gemeinschaftswährung
- Europäische Zentralbank
- Europäischer Fiskus
- Marktbeherrschende Stellung
- Europäisches System der Zentralbanken
- Europäisches Gemeinschaftsrecht
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
- Internationale gesetzliche Währungen