Seehandel (de)
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Deutschland > Privatrecht > Handelsrecht > Hohe See
Der deutsche Seehandel ist im 5. Buch des Handelsgesetzbuches gesetzlich geregelt.
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Deutsches Seeschiff
- Elektronisches Handelsregister von Deutschland
- Havarie
- Internationaler Hafen
- Kapitän
- Küstenwache der Deutschen
- Küstenwache der Europäischen Union
- Leuchtturm
- Deutscher Reeder
- Marktanteil
- Seebestattung
- Seeblockade
- Seelotsenbrüderschaft
- Seenotrettung
- Warenbegriff
Siehe auch
Den Begriff Seehandel im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "commerce maritime" im französischen juristischen Web finden ("commerce maritime" in Deutsch)
Den Begriff "commerce maritime" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "commerce maritime" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "commerce maritime" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "commerce maritime" im internationalen juristischen Web finden
- deutsches Handelsrecht
- Klassifikation der Berufe in Deutschland
- Deutsches Handelsgesetzbuch
- Internationales Handelsrecht aus deutscher Sicht
- Internationales Handelsrecht allgemein
- Internethandel
- Deutsches Seerecht
- Internationales Seerecht
- historische Deutsche Hanse
- Hohe See
- Flaggengruß
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- Internationale "Seidenstraße"
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- Französisches Marinepensionsgesetzbuch