Schuldrecht (de)
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Deutschland > Privatrecht > Wertvorschrift > Bürgerliches Recht
Wirtschaftliche Rechtsgeschäfte, die durch Verträge juristisch verpflichtend werden, erzeugen gleichzeitig potentielle Schulden. Man unterscheidet prinzipiell zwischen Leistungsschulden (z.B. Waren und Dienstleistungen) und Geldschulden. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet scharf zwischen dem sogenannten Verpflichtungsgeschäft und dem eigentlichen Verfügungsgeschäft. Das Verpflichtungsgeschäft erzeugt nur das schuldrechtliche Band z.B. beim Kaufvertrag. Damit wird der Verkäufer zur Lieferung bzw. Leistung der gekauften Ware verpflichtet, auch wenn sie sich noch gar nicht in seinem Eigentum befindet. Erst das Verfügungsgeschäft lässt das Eigentum an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Beispiele für Verfügungsgeschäfte sind die Übereignung von Sachen oder Tieren, die Abtretung einer Forderung oder die Verpfändung einer Sache oder eines Rechts.
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bilden meistens in der Praxis eine Einheit, können jedoch auch rechtlich völlig auseinandertreten. Dies wird durch den Abstraktionsgrundsatz des BGB ermöglicht. Das richtige Zusammenspiel und das Auseinandertreten von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften im deutschen Schuldrecht werden im zweiten Buch in den §§ 241 – 853 BGB geregelt.
- Dienstvertrag
- Schuldanerkenntnis
- Schuldbeitritt
- Schuldversprechen
- Verfügungsgeschäft
- Verpflichtungsgeschäft
- Willenserklärungen - auch von Frauen geltend
Siehe auch
Den Begriff Schuldrecht im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Droit des obligations" im französischen juristischen Web finden ("Droit des obligations" in Deutsch)
Den Begriff "Droit des obligations" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Droit des obligations" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Droit des obligations" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Den Begriff "Derecho de obligaciones" im spanischen juristischen Web finden
- Schuldknechtschaft
- Zinssatz
- Deutsche Wertvorschrift
- Leistungsstörungsrecht
- Haftungsrecht
- Abfindung
- Kaufrecht
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Medizinrecht als Besonderes Schuldrecht
- Insolvenzrecht
- Französisches Schuldrecht (Droit des obligations)
- Spanisches Schuldrecht (Derecho de obligaciones)
- Ratenzahlungen in Deutschland
- Deutsche Schuld