Sachsenspiegel
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 1. Januar 2019, 16:41 Uhr von Sigrun (Diskussion | Beiträge)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Rechtsgeschichte > Sachsen > Common law
Der "Sachsenspiegel" war unter Stauferkaiser Friedrich II. neu als 'Landesrecht' erlassen worden. Dabei handelte es sich um das erste in altdeutscher Sprache verfasste Gesetzbuch aus den Jahren 1215 bis 1230. Der rechtskundige Verfasser hieß Eike von Repgow.
Siehe auch
Den Begriff Sachsenspiegel im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Eike von Repgow" im deutschen juristischen Web finden
- Sachsen
- Kanonisches Recht
- Constitutio Criminalis Bambergensis 1507
- Sachsen-Anhalt
- Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland
- Siebenbürgen
- Magna Charta libertatum 1215
- Codex Manesse
- Römisch-germanisches Recht
- Germanisches Recht
- Panslawismus
- Ungarische Rechtsgeschichte
- Besessenheit
- Otto von Gierke
- Stammesgewohnheitsrecht
- Common law
- römischrechtlicher Sächsischer Verein
- Deutsche Landeshauptstädte
- Talmud