Rundfunkrecht (ru)
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Russische Föderation > Staatsrecht > Medienrecht > Werkursprungsland
Rundfunk gibt es als technisches Kommunikationsmedium zur Daseinsvorsorge erst seit 1913. Damals ging die erste (1.) englische Sendung von New York aus über den "Äther" (= als elektromagnetische Funkwellen) in die Welt. Wie später bei der Installation des sogenannten "Backbone" benötigte das Deutsche Reich damals zehn (10) Jahre länger für diese technische Sprung-Innovation, bis am 29.10.1923 die erste Radiosendung auf Deutsch ausgestrahlt werden konnte. Die ersten Empfangsgeräte wurden im Deutschen Reich "Volksempfänger" genannt. Die erste französische Radiosendung war schon im Jahr 1921 vom Eiffelturm aus als erstes öffentliches Radioprogramm Europas ausgestrahlt worden. Es begann so die dritte informationelle Revolution auf der Erde nach der Erfindung der Schrift und des Buchdrucks. Diese dritte Wissensrevolution mit zahlreichen schrecklichen "Erstverschlimmerungen" ist noch voll im Gange, denn seit 1986 gibt es die technische Möglichkeit für Digitalradios ...
- Empfängerhorizont
- europarechtlicher Rundfunkbegriff
- International anerkanntes Hochschulradio
- Recht auf Bildung in der Russischen Föderation
- Russische Akademie der Wissenschaften
- Russisch-Orthodoxe Kirche
- Scripted Reality
- Telematik
- Theorie der Massendiffusion
Neurobiologische (analoge) Betrachtungen
Philosophische These: Wir haben ein Radio im Kopf! Das weit verbreitete Radiohören mit Kopfhörern stellt somit einen gespielten formallogischen Kommunikationszirkelschluss dar!
Wissenschaftliche Begründung: Kurz vor der letzten Jahrtausendwende entdeckten israelische Neurobiologen, dass akustische Sinnesreize von unserem Gehirn auf ähnliche Weise aufgenommen und verarbeitet werden wie Rundfunkwellen von einem UKW-Empfänger. Gesunde Neuronen des für das Hören zuständigen Gehirnbereichs oszillieren ständig mit einer bestimmten (sozialisierten?) Grundfrequenz. Diese Grundfrequenz wird von den Reaktionen des menschlichen Innenohrs auf äußere akustische Reize moduliert. Die Auswertung der auf diese Weise codierten Schallinformationen erfolgt im „Radioempfänger“ des Gehirns, dem Hörzentrum. Dabei wird das Frequenzmuster der modulierten Nervensignale mit der individuellen Trägerfrequenz verglichen.
Die mikro-elektro-mechanische Funktionsweise des menschlichen Innenohrs verstärkt durch die „mechanische“ Kraft spezieller Zellen und durch die Rückkopplung dieser Kraft in die Vibration des normalerweise hochsensiblen, sensorischen Gewebes des Innenohrs die aufgenommenen Schallwellensignale. Die Fähigkeit Sprache zu verstehen stellt hohe Anforderungen an diese Signalverarbeitung. Durch Fehlprägungen, Krankheiten oder infolge von Lärmtraumata, z.B. durch Kriegsexplosionen, können Veränderungen des sensorischen Gewebes im Innenohr verursacht werden, die zu einer dauerhaften Verschlechterung des Gehörs führen. Das menschliche Innenohr kann nicht geöffnet werden, ohne dass es zerstört wird. Invasive Therapiemethoden am sogenannten „cochleären Verstärker“ des Menschen scheiden daher grundsätzlich aus ...
- Mustererkennung - Wo gibt es dieses Phänomen?
Siehe auch
Den Begriff Rundfunkrecht Russland im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Deutsches Rundfunkrecht
- Rundfunkfreiheit in Deutschland
- Französisches Rundfunkrecht
- Lautspirale
- Hörigkeit
- Gebetsruf
- Swastika
- Deutsche Piratensender
- Lebach-Urteil
- Verfassungswidrigkeit des Saarländer Rundfunkgesetzes
- Öffentliche Meinungsbildung in Deutschland
- Zensurverbot in Deutschland
- Deutsche Rundfunkanstalt
- Britische Rundfunkanstalt
- Deutsche Fernsehanstalt
- Duale deutsche Rundfunkordnung
- Deutscher Rundfunk-Staatsvertrag
- Europäische Rundfunkrichtlinie
- Deutsches Medienrecht
- Österreichisches Medienrecht
- Rechtsanthropologie