Reichsgrundschulgesetz (de)
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Das Reichsgrundschulgesetz vom 28.04.1920 führte in der Weimarer Republik die Pflicht zum vierjährigen, kostenlosen Grundschulbesuch für alle Kinder auf deutschem Staatsgebiet ein - ohne Rücksicht auf Standesunterschiede und ohne Geschlechtsunterscheidung. Die Alphabetisierung aller Deutschen und aller hier lebenden Ausländer/innen war das aufgeklärte Staatsziel.
Siehe auch
Den Begriff Reichsgrundschulgesetz im deutschen juristischen Web finden
- Preußisches Dreiklassenwahlrecht bis 1919
- Weimarer Republik
- Privatschulgesetz (Landesrecht)
- Deutsche Berufsschulen
- Reichsfürsorgeverordnung 1924
- Reichskulturkammer
- Reichsmusikkammer
- Kindererziehungszeiten in Deutschland
- nichteheliches Kind
- Mamser
- Katholischer "Mamser"
- Pastoralmedizin
- NS-Volkswohlfahrt
- Elterliche Sorge in Deutschland
- Grundschulen in Deutschland
- Schulen gemäß deutschem Verfassungsrecht
- Deutsche Schulhoheit
- Schulgesetze der Länder
- Fremdsprachenunterricht in Deutschland